Osterfeuer
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Osterfeuer

Es kommt immer wieder die Frage auf, was ist beim Osterfeuer zu beachten bzw. erlaubt, oder nicht erlaubt.

Für die bevorstehenden Osterfeuer bedeutet dies zusammengefasst, dass ein Verbrennen nur zulässig ist, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • ausschließlich biogenes Material (z.B. Zweige, Äste,…)
  • nicht in Waldgebieten und in deren Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes)
  • nur im Zeitraum zwischen Sonnenuntergang am Karsamstag und Sonnenaufgang am Ostermontag
  • Beachtung der Witterungsverhältnisse (z.B. starker Wind)
  • Überwachen des Feuers durch eine volljährige, geeignete Person
  • Maßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung des Feuers insbesondere auch nach Abbrand desselben

 

Kontakt

Freiwillige Feuerwehr Scheiblingkirchen
Hauptstraße 122
2831 Scheiblingkirchen

+43 2629 2535
office@ff-scheiblingkirchen.org


NOTRUFNUMMERN

FEUERWEHR 122
POLIZEI 133
RETTUNG 144
EURONOTRUF 112
BERGRETTUNG 140
GASNOTRUF 128

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